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Ziel

Ziel des Konzeptes zur "Weiterentwicklung der Selbstschutzausbildung der Bevölkerung" ist es:

  • Die Resilienz der Bevölkerung in außergewöhnlichen Notlagen zu steigern. Diese Notlagen sind nachfolgend durch die Bedarfsanalyse anhand von Szenarien und korrespondierenden Risiken gefasst. Dabei sollen physiologische und psychische Sicherheitsbedürfnisse sowie heutige Kommunikationsbedürfnisse der Bevölkerung im Fokus stehen. Die Resilienz in diesen Bedürfnisbereichen soll je nach Auswirkungen der Notlage auf Infrastruktur für bestimme Zeiträume vorhalten:
    • bei intakter Infrastruktur des Umfeldes: mindestens 3 Tage
    • bei großflächiger Zerstörung bzw. großflächiger Störung der Infrastruktur: bis 10 Tage und darüber hinaus
  • Dazu soll die Selbst- und Nachbarschaftshilfekompetenz in der Bevölkerung gefördert werden.
  • Dementsprechend zielt das Konzept auf die Vermittlung von relevanten Handlungskompetenzen, die primär in außergewöhnlichen Notlagen zielführend zum Einsatz kommen, aber zum Teil auch bereits bei Notfallsituationen des "Alltages" nutzbar sein sollen. Bei diesem kompetenzorientierten Ansatz müssen ganzheitlich die Dimensionen von "Wissen"  (kognitive Dimension), "Können" (psychomotorische Dimension) und "Wollen" (affektive Dimension) berücksichtigt werden.

Bundesinteresse

Ein Grundprinzip und Basis des Zivilschutzes ist die Fähigkeit der Bevölkerung, sich selbst zu schützen und auch gegenseitig zu helfen (u.a. durch Grundfähigkeiten in Erster Hilfe) bis qualifizierte, in der Regel staatlich organisierte Hilfe eintrifft. Hierzu benötigen die Bürger Fähigkeiten, die sie dann auf die jeweilige Situation beziehen und dort entsprechend einsetzen. Dies hat den Vorteil, dass die so erworbenen Fähigkeiten vom alltäglichen Notfall bis hin in einem Katastrophen- und Zivilschutzfall angewandt werden können. Das dient auch der Förderung der Akzeptanz in der Bevölkerung, sich diese Fähigkeiten und Kenntnisse anzueignen. Das nationale Hilfeleistungsystem stützt sich dabei auch auf die Hilfeleistungspotenziale der mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen als Scharnier zwischen staatlicher Gefahrenabwehr und dem Bürger.

Die privaten Hilfsorganisationen in der Summe haben für ihre Zwecke der Breitenausbildung flächendeckende Ausbildungsstandards auf Basis langjähriger Erfahrungen und guter Ausbildungsstrukturen geschaffen. Diese kann sich der Bund als Teil seiner Maßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung im Zivilschutzfall zunutze machen. Da die Hilfsorganisationen darüber hinaus auf vielen staatlichen Ebenen im Gefahrenabwehsystem eingebunden sind, hat der Bund ein erhebliches Interesse an ihrer Mitwirkung bei den Ausbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Selbstschutzfähigkeit der Bevölkerung. Für die Erste Hilfe Ausbildung hält der Bund keine eigenen Einrichtungen vor.

Die Ausbildung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten soll die Selbst- und Fremdhilfefähigkeite der Bevölkerung fördern. Deshalb ist Ziel der Förderung, pro Jahr eine möglichst große Bandbreite der Bevölkerung durch jeweils wirksam an definierte Zielgruppen angepasste Module auszubilden. Diese Ausbildung soll dabei in Abstimmung mit den Zuwendungsempfängern eine hohe Flächendeckung erreichen, um unter anderem Ungleichgewicht zwischen Ballungszentren und ländlichen Gebieten zu verhindern. Zudem bewirkt die Vielzahl der Ansprachen unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen eine Durchdringung der Bevölkerung. Die Lehrgänge sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusätzlich über die herausragende Bedeutung und die Möglichkeiten eines ehrenamtlichen Engegements im Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes informieren, um so auch deren Engegementbereitschaft zu aktivieren.

 

 

Umsetzungsleitfaden des Zuwendungsgebers DOWNLOAD

Rahmenkonzept Ausbildung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten DOWNLOAD