Wer kann / darf diese Kurse durchführen?
Alle interessierte Stellen, die über qualifizierte Lehrkräfte verfügen, mit der Zentralstelle einen verbindlichen Weiterleitungsvertrag unterzeichnet haben und die von der Zentralstelle die Genehmigung zur Durchführung der Kurse erhalten haben.
Wie erhalte ich die Lehrunterlagen für die Lehrkräfte und die Lernunterlagen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
Die Lehr- und Lernunterlagen werden von der Zentralstelle auf Anforderung kostenlos zur Verfügung gestellt.
Erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Bescheinigung? Wenn ja, kann diese zur Beantragung einer Fahrerlaubnis genutzt werden?
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung. Zur Beantragung einer Fahrerlaubnis reicht die Teilnahme an den EHSH-Kursen jedoch alleine nicht aus.
Wie hoch ist die Förderung pro Kurs?
Je Teilnehmer und Unterrichtseinheit werden aktuell 6,68 Euro erstattet (Pauschalgebühr). Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Modul 1 und Modul 2 (zwei UE) werden demnach 13,36 Euro, für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Modul 3 (6 UE) demnach 40,08 Euro erstattet. Mit Zahlung dieser Pauschgebühr gelten alle Kosten als finanziert.
Ist eine Kombination des Moduls 3 „Medizinische Erstversorgung“ mit einer „normalen Erste-Hilfe-Ausbildung“, die nicht seitens des Bundes finanziert wird, möglich (Unterricht im Anschluss an die EH-Ausbildung)?
Eine solche Kombination ist grundsätzlich möglich.Über das Projekt können allerdings nur die förderwürdigen Unterrichtseinheiten abgerechnet werden.