Wer kann / darf diese Kurse durchführen?
Alle interessierten Stellen, die über qualifizierte Lehrkräfte verfügen, einen verbindlichen Weiterleitungsvertrag mit der Zentralstelle unterzeichnet haben und von dieser die Genehmigung zur Durchführung der Kurse erhalten haben, sind berechtigt, an dem Programm teilzunehmen.
Wie erhalte ich die Lehrunterlagen für die Lehrkräfte und die Lernunterlagen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
Die Lehr- und Lernunterlagen stehen im internen Bereich der Website zum Download zur Verfügung.
Erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Bescheinigung? Wenn ja, kann diese zur Beantragung einer Fahrerlaubnis genutzt werden?
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung. Für die Beantragung einer Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an den EHSH-Kursen jedoch allein nicht ausreichend.
Wie hoch ist die Förderung pro Kurs?
Für jede teilnehmende Person und Unterrichtseinheit werden derzeit 7,00 € als Pauschalgebühr erstattet.
Demnach werden für die Teilnahme am Modul 1 (2 UE) 14,00 €, für Modul 2 (3 UE) 21,00 € sowie für Modul 3 (6 UE) 42,00 € erstattet.
Mit Zahlung der Pauschalgebühr gelten sämtliche Kosten als vollständig finanziert.
Ist eine Kombination des Moduls 3 „Medizinische Erstversorgung“ mit einer „normalen Erste-Hilfe-Ausbildung“, die nicht seitens des Bundes finanziert wird, möglich (Unterricht im Anschluss an die EH-Ausbildung)?
Eine derartige Kombination ist grundsätzlich möglich. Über das Projekt können jedoch ausschließlich förderwürdige Unterrichtseinheiten abgerechnet werden.