Die Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten hat zum Ziel, die Resilienz der Bevölkerung im Zivilschutz und Katastrophenfall zu stärken.
Im Zeitraum 1.1.2020 bis 31.12.2024 wurde die erste Fassung des Rahmenkonzepts in einem Zuwendungsprogramm/einer Pilotförderung umgesetzt.
Das nun vorliegende Rahmenkonzept berücksichtigt zum einen die Erfahrungen aus dem Programm EHSH 2020 - 2024, als auch die neuen Rahmenbedingungen einer veränderten Sicherheitslage u.a. durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine oder auch während der COVID19-Pandemie gemachten Erfahrungen z.B. im Bereich der Möglichkeiten der Digitalisierung und den damit einhergehenden Anforderungen an eine resiliente Bevölkerung.
Es handelt sich um eine Rahmenvorgabe und beschreibt die von den an der Modulausbildung teilnehmenden Personen zu generierenden Kompetenzen. Die inhaltliche und didaktisch-methodische Ausgestaltung der Kurse erfolgte durch Lehrunterlagen, die vom Deutschen Roten Kreuz entwickelt wurden.
Gefahren und Bedrohungen im Zivilschutz und Katastrophenfall erfordern Kompetenzen der Bevölkerung, die weit über die bei einem Unfall auf der Straße, zu Hause oder bei Großschadensereignissen erforderlichen hinausgehen. Umgekehrt gilt jedoch, dass die für den Zivilschutz und Katastrophenfall erworbenen Kompetenzen die Handlungskompetenzen in diesen Situationen stärken. Daher sind der Erwerb und die Aneignung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in Erster Hilfe und in vorbeugenden und abwehrenden Selbsthilfemaßnahmen von beträchtlicher Bedeutung, um im Notfall vorbereitet zu sein und um sich selbst und andere vor Gefahren und in Notsituationen zu schützen bis qualifizierte, in der Regel staatlich organisierte Hilfe eintrifft.
Das neue Zuwendungsprogramm stützt sich auf den bei den Hilfsorganisationen vorhandenen Zugang zu allen Bevölkerungsgruppen und berücksichtigt, dass die Steigerung der Resilienz der Bevölkerung nicht direkt zu den organisationsspezifischen (satzungsgemäßen) Aufgaben der Hilfsorganisationen zählt.
Gefahren und Bedrohungen im Zivilschutzfall erfordern Kompetenzen der Bevölkerung, die weit über die bei einem Unfall auf der Straße, zu Hause oder bei Großschadensereignissen erforderlichen hinausgehen. Umgekehrt gilt jedoch, dass die für den Zivilschutzfall erworbenen Kompetenzen die Handlungskompetenzen in diesen Situationen stärken. Daher sind der Erwerb und die Aneignung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in Erster Hilfe und in vorbeugenden und abwehrenden Selbsthilfemaßnahmen ven beträchtlicher Bedeutung, um im Notfall vorbereitet zu sein und um sich selbst und andere vor Gefahren und in Notsituationen zu schützen bis qualifizierte, in der Regel staatlich organisierte Hilfe eintrifft.