Modul_3_Verletzung-Kind.jpg Falko Siewert / DRK GS
Sanitaeter_mit_Trage_breit2.jpg Thorsten Klose / DRK
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Förderung Selbstschutz in Unternehmen

Dieses 4-stündige Modul richtet sich an Entscheidungsträger und relevante Meinungsbildner in Unternehmen, Behörden und Institutionen und hat zum Ziel, diesen zu verdeutlichen, dass sie in außergewöhnlichen Notlagen nicht nur Verantwortung für ihr Unternehmen und ihre eigenen Mitarbeiter, sondern auch für die Gesellschaft haben.

Inhalte sind u.a.:

  • Gefährdungspotenziale für die im Umfeld des Betriebs lebende Bevölkerung
  • Beitrag des Unternehmens / der Institution zur Versorgung der Bevölkerung in außergewöhnlichen Notlagen
  • Steigerung der Resilienz des Betriebes
  • Kommunikation im Team (Führung, eigenes Verhalten und deren Auswirkung)
  • Vorsorge für außergewöhnliche Notlagen
  • Handeln in außergewöhnlichen Notlagen (Szenarien)
  • Das Hilfeleistungssystem in Deutschland und die Stellung des eigenen Unternehmen

Modulsteckbrief

Veranstaltungstitel Förderung Selbstschutz in Unternehmen
Zielgruppen
  • Entscheidungsträger in Unternehmen 
  • Unternehmer
  • Führungskräfte in Unternehmen
Veranstaltungsart: Lehrgang
Dauer des Moduls 4 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten)
Teilnahmevorraussetzung Angehörige der Zielgruppe
Bemerkung Alle Module sind standardisiert aufgebaut. Allgmeine Hinweise für die Ausbildenden zur zielgruppenspezifischen Umsetzung der Inhalte sind in den Vorbemerkungen und Hinweisen zu finden.
Lernfelder
  • Persönliche Notfallvororge für mich und mein Umfeld
  • So reagere ich grundsätzlich in außergewöhnlichen Notlagen (z.B. Resilienz des Betriebes)
Förderung Die ausbildenden Stellen erhalten je ausgebildeter Person 28,00  Euro (Pauschale).

 

Hinweise für alle Kurse

Es werden keine Kursgebühren erhoben. Die ausbildenden Stellen erhalten je ausgebildeter Person und Unterrichtseinheit einen Pauschalbetrag. Dieser Pauschalbetrag basiert auf dem "Bundes-Durchschnittskostensätzen für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung". Erweiterungsmodule können nicht über die EHSH Zentralstelle abgerechnet werden.