Dieses 4-stündige Modul richtet sich an Entscheidungsträger und relevante Meinungsbildner in Unternehmen, Behörden und Institutionen und hat zum Ziel, diesen zu verdeutlichen, dass sie in außergewöhnlichen Notlagen nicht nur Verantwortung für ihr Unternehmen und ihre eigenen Mitarbeiter, sondern auch für die Gesellschaft haben.

Inhalte sind u.a.:

  • Gefährdungspotenziale für die im Umfeld des Betriebs lebende Bevölkerung
  • Beitrag des Unternehmens / der Institution zur Versorgung der Bevölkerung in außergewöhnlichen Notlagen
  • Steigerung der Resilienz des Betriebes
  • Kommunikation im Team (Führung, eigenes Verhalten und deren Auswirkung)
  • Vorsorge für außergewöhnliche Notlagen
  • Handeln in außergewöhnlichen Notlagen (Szenarien)
  • Das Hilfeleistungssystem in Deutschland und die Stellung des eigenen Unternehmen

Modulsteckbrief

VeranstaltungstitelFörderung Selbstschutz in Unternehmen/Behörden/Institutionen
Zielgruppen

für die Umsetzung relevante Personene, z.B.:

  • Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Unternehmen, Behörden, Institutionen
  • Unternehmerinnen und Unternehmer
  • Führungskräfte in Unternehmen
  • Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer
  • Betriebssanitäterinnen und Betriebssanitäter
Veranstaltungsart:Lehrgang
Dauer des Moduls4 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten)
TeilnahmevorraussetzungAngehörige der Zielgruppe
BemerkungAlle Module sind standardisiert aufgebaut. Allgmeine Hinweise für die Ausbildenden zur zielgruppenspezifischen Umsetzung der Inhalte sind in den Vorbemerkungen und Hinweisen zu finden.
Lernfelder
  • Persönliche Notfallvorsorge für mich und mein Umfeld. So bereite ich mich auf den Zivilschutz und Katastrophenfall vor.
  • So reagiere ich grundsätzlich im Zivilschutz und Katastrophenfall
FörderungDie ausbildenden Stellen erhalten je ausgebildeter Person 28,00  Euro (Pauschale).

Hinweise für alle Kurse

Es werden keine Kursgebühren erhoben. Die ausbildenden Stellen erhalten je ausgebildeter Person und Unterrichtseinheit einen Pauschalbetrag. Dieser Pauschalbetrag basiert auf dem "Bundes-Durchschnittskostensätzen für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung". Erweiterungsmodule können nicht über die EHSH Zentralstelle abgerechnet werden.